E10 Benzin für Ihren Außenborder
Suzuki teilt auf seiner offiziellen Webseite folgendes zum Gebrauch von E 10 mit:
Mit Beginn dieses Jahres wurde der neue Ottokraftstoff E10 eingeführt. E10-Kraftstoff besteht zu mindestens neunzig Prozent aus konventionellem Benzin und bis zu zehn Prozent aus Bioethanol. Das aus nachwachsender Biomasse gewonnene Bioethanol trägt dazu bei, den Kohlendioxidausstoß bei Verbrennungsmotoren weiter zu senken. Ganzheitlich betrachtet, ist Bioethanol CO2-neutral. Das bei der Verbrennung freigesetzte CO2 wurde von der Pflanze während der Wachstumsphase bereits zu gleichen Teilen gebunden.
Dieser Biokraftstoff kann nicht in allen benzinbetriebenen Motoren in Automobilen, Motorrädern, Garten und Kleingeräten etc. bis hin zu unseren Außenbordmotoren bedenkenlos verwendet werden. Dies führt zu einer allgemeinen Verunsicherung der Endverbraucher.
Bei der Verwendung von E10-Kraftstoff sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
Das dem Kraftstoff mit bis zu 10% beigemengte Ethanol wirkt wie Alkohol und reagiert auf Gummi und Kunststoffteile sowie Lacke aggressiver als der bisher angebotene Ottokraftstoff. Zur Vermeidung von Schäden an Gummi- und Kunststoffteilen sowie Korrosion an den Metallteilen im Kraftstoffsystem ist die Beachtung der Anweisungen in der Betriebsanleitung (Fahrerhandbuch) und die Einhaltung der Wartungsintervalle daher besonders wichtig. Bei längeren Standzeiten sollte der Kraftstoff entsprechend stabilisiert werden. Bei den 4-Takt Außenbordmotoren wird von SUZUKI hierfür der Kraftstoffzusatz „Fuel Clean“ von Motul empfohlen.
Da der neue E10-Kraftstoff zudem auf Einflussfaktoren wie Lichteinstrahlung, Temperatur und Lagerung anders als der bisher angebotene Ottokraftstoff reagiert, sollte nur E10-Kraftstoff verwendet werden, der nicht länger als 30 Tage in einem Kraftstoffbehälter gelagert wurde. Ist geplant, den Außenbordmotor für einen längeren Zeitraum nicht zu nutzen, sollte der Kraftstoff aus dem Dampfblasenabscheider bzw. aus der Schwimmerkammer abgelassen werden.
Allgemeine Voraussetzung für den Betrieb von Suzuki-Außenbordmotoren mit E10-Kraftstoff ist, dass dieser keine metallhaltigen Zusätze enthält. Dies ist bei dem in Deutschland angebotenen E10-Kraftstoff der Fall. Im Ausland, auch in den anderen europäischen Ländern, können unterschiedliche nationale Normen gelten. Daher sollte der jeweilige E10-Kraftstoff vor dem Betanken im Ausland auf metallhaltige Zusätze geprüft werden. Bei Unsicherheiten raten wir hier von der Verwendung von E10-Kraftstoffen ab und empfehlen das herkömmliche Superplus.
Schäden, die durch die Nichtbeachtung der vorstehenden Hinweise entstehen, sind nicht durch die SUZUKI-Garantie für Außenbordmotoren gedeckt.
Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz.
Kurse für Sportbootführerscheine
Die Lübecker Segelschule bietet Kurse für Freizeitskipper an. Sportbootführerschein Binnen (unter Segel und unter Motor) und See, Sportküstenschifferschein (SKS), Sportseeschifferschein (SSS) und Sporthochseeschifferschein (SHS).
Dazu Funkscheine (UBI und SRC) und den Fachkundenachweis Seenotsignalmittel.
Schulleiter Harald Schmidt: "Wir bieten Ihnen alle Möglichkeiten, das Segeln zur Erlernen. Es spielt keine Rolle ob Sie mit einer ganzen Gruppe oder als Einzelperson an unserem Unterricht teilnehmen. Das Ziel unserer Kurse ist immer eine praxisorientierte Ausbildung die Sie in die Lage versetzt, ein Segelboot sicher zu führen. Eine optimale Prüfungsvorbereitung gehört selbstverständlich ebenfalls zu unserem Standard."
BootCharter Lübeck: Saison beginnt
Liebe Freunde und Gäste von BootCharter Lübeck:
Die Saison beginnt bei uns rechtzeitig vor Ostern am 15. April. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr zwei Kajütmotorboote vom Typ Farello 510 sowie unser Hausboot "Tammy".
Sie waren schon einmal Kunde bei uns? Wer bis zum 1. Mai einen Termin für 2011 bucht, bekommt das Kajütboot für 99 Euro statt für 125 Euro am Tag.
Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
Die zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen verwendeten Bootsdokumente (internationaler Bootsschein, Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Schiffsbrief, Flaggenzertifikat, Schiffszertifikat) müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Änderungen der eingetragenen Daten (Name, Anschrift, technische Daten, Eigentumsverhältnisse) müssen Sie der ausstellenden Behörde unverzüglich mitteilen.
Wer gegen diese Meldepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Also: Überprüfen Sie jetzt zum Saisonstart Ihre Papiere.
Vor Saisonstart und Urlaubs-Törn: Lichter überprüfen!
Gut und rechtzeitig erkannt zu werden, ist einer der wichtigsten Sicherheits-Faktoren auf See. Das gilt am Tag aber umso mehr für die Nachtzeit. Deshalb rät der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) Wassersportlern dazu, zum Saisonstart und vor großen Urlaubs-Törns noch einmal die Navigationslichter sorgfältig zu überprüfen.
Eine Fehlerquelle sind beispielsweise die Linsen in den Navigationslaternen. Durch Sonneneinstrahlung können diese aus Kunststoff gefertigten Teile matt geworden und so in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt sein. Sie müssen ausgewechselt werden. Überhaupt sollte der verantwortungsbewusste Wassersportler defekte Teile um der Sicherheit willen stets komplett austauschen, anstatt Reparaturen zu versuchen.
Außerdem fordert der FSR dazu auf, ausschließlich vom BSH zugelassene Glühlampen zu verwenden und nicht auf Billigprodukte aus Fernost zurückzugreifen. Nicht allein die Qualität ist das Argument, sondern auch die Tatsache, dass in einem Schadensfall die Versicherung darauf achtet, ob zugelassene Produkte eingebaut waren oder nicht.
Bei der Montage ist zu bedenken, dass Sparsamkeit an der falschen Stelle gefährlich werden kann. Wer Strom sparen möchte und deshalb in die Seitenlaternen 10 Watt, statt der vorgeschriebenen 25 Watt starken Lampen einsetzt, riskiert Kollisionen und ebenfalls den Verlust des Versicherungsschutzes.
Nach den Erfahrungen des FSR sind auf den Schiffen viele Laternen falsch ausgerichtet. Hecklaternen sollten parallel zur Wasseroberfläche strahlen und nicht wie oft beobachtet zu steil in den Himmel. Sogar die Verwechslung von rot und grün wurde schon festgestellt.
Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen - Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln - zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern.
Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser sind zu bekommen beim FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710.
Mobil: 0171 / 831 53 65
Telefon: 0451 / 96 9 33 34
Telefax: 0451 / 96 9 33 35
info∂bootshop-luebeck.de